Für welche Wasserwerke gilt KRITIS, das neue IT-Sicherheitsgesetz? Zum Schutz kritischer Infrastrukturen wurde in Deutschland das neue IT-Sicherheitsgesetz eingeführt. Es verpflichtet auch die Betreiber von als kritisch eingestuften Wasserwerken, eine Reihe von Maßnahmen zur Abwehr von Cyberattacken durchzuführen. Aber welche Wasserwerke sind nun konkret von diesem neuen Gesetz betroffen? Allgemein werden Versorger als kritisch eingestuft, wenn sie mehr als 500.000 Personen versorgen. Für Wasserwerke gilt daher: Ab einem Wasseraufkommen von 22 Millionen Kubikmeter jährlich sind sie den neuen Maßnahmen unterworfen (Quelle: Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz). Für kleinere Wasserwerke heißt dies jedoch nicht, dass sie nicht angreifbar sind. Auch ihnen empfehlen wir, ihre persönliche IT-Landschaft in Bezug auf mögliche Attacken von außen überprüfen zu lassen. Gerne berät enerom IT als IT-Dienstleister für Wasserwerke Sie individuell, gibt Handlungsempfehlungen, und kann Sie bei der konkreten Umsetzung...
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